Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BJS Praxismanagement – powered by LandDoc UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 16.02.2026
- 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der LandDoc UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter „BJS Praxismanagement“ (nachfolgend „BJS“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn BJS deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
- 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) BJS erbringt betriebswirtschaftliche Beratungs-, Analyse-, Strukturierungs- und Umsetzungsleistungen für Arztpraxen, MVZ und medizinische Einrichtungen (z. B. Praxisstruktur, Human Resources, Einkauf/Kostenoptimierung, Prozess- und Projektmanagement).
(2) Der konkrete Leistungsumfang, Meilensteine, Ansprechpartner, Kommunikationswege sowie ggf. Modul- und Paketbeschreibungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsblatt oder Einzelvertrag. Bei Widersprüchen geht das Angebot/Leistungsblatt diesen AGB vor.
(3) BJS schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Aussagen zu Einsparungen, Umsatzsteigerungen oder sonstigen Effekten sind Prognosen und keine Garantien.
- 3 Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung
(1) BJS erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
(2) BJS erbringt keine Versicherungs-, Kredit- oder Finanzanlagenvermittlung (§ 34d, § 34c, § 34f GewO) und keine Finanzportfolioverwaltung im Sinne des KWG.
(3) Sämtliche Empfehlungen sind betriebswirtschaftlicher Natur. Die rechtliche, steuerliche und berufsrechtliche Prüfung sowie die Umsetzung rechtsverbindlicher Erklärungen obliegen ausschließlich dem Kunden und dessen beauftragten Berufsträgern (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt).
- 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt BJS alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
(2) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und sorgt für zeitnahe Freigaben (z. B. Lieferantenwechsel, Vertragskündigungen, Prozessumstellungen).
(3) Der Kunde prüft empfohlene Maßnahmen vor Umsetzung rechtlich, steuerlich und berufsrechtlich und trägt hierfür die Verantwortung.
- 5 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot/Leistungsblatt. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Einmalige Setup-/Einrichtungsgebühren sind mit Rechnungsstellung fällig. Laufende Vergütungen (monatliche Pauschalen) sind jeweils im Voraus zu zahlen, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie eine angemessene Mahnkostenpauschale.
(4) Optional kann – sofern im Angebot ausdrücklich vorgesehen – die Setup-Gebühr zur Liquiditätsschonung auf die ersten 12 Vertragsmonate umgelegt werden (Setup/12 als monatlicher Aufschlag). Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung wird der noch offene Setup-Anteil sofort fällig.
- 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, haben Modul- und Paketverträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Analyse- oder Einmalpakete enden mit Abschluss der vereinbarten Leistung, sofern nicht ausdrücklich eine laufende Betreuung vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist oder wesentliche Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt.
- 7 Einkaufs- und Bestellmodul (sofern beauftragt)
(1) Gegenstand. Sofern der Kunde das Einkaufs- und Bestellmodul beauftragt, unterstützt BJS bei Standardisierung, Konditionsverhandlungen sowie der Abwicklung von Sammelbestellungen für Verbrauchsmaterialien über das bereitgestellte Bestellformular/Katalog.
(2) Sammelbestellungen. Enthalten sind bis zu 8 Sammelbestellungen pro Kalendermonat (regelmäßig 2 pro Woche). Der Kunde bündelt seinen Bedarf und übermittelt die Sammelbestellung über das Bestellformular bis zu den vereinbarten Cut-off-Zeiten. Die konkreten Bestelltage und Cut-off-Zeiten werden im Onboarding bzw. im Angebot festgelegt.
(3) Notbestellungen. Bestellungen außerhalb der Sammelbestelltermine sind als Ausnahme möglich und werden mit einer Notbestell-Pauschale von 29 EUR netto pro Notbestellung berechnet. Zusätzlich anfallende Express- oder Sonderlieferkosten des Lieferanten trägt der Kunde.
(4) Erweiterungen/Mehrbedarf. Wiederkehrende Überschreitungen des vereinbarten Bestellrhythmus, außergewöhnlicher Zusatzaufwand (z. B. häufige Einzelabrufe, umfangreiche Reklamationsbearbeitung, Sonderartikel außerhalb des Katalogs) oder die Integration vieler zusätzlicher Lieferanten können ein Upgrade des Moduls oder eine gesonderte Vergütung nach Aufwand erforderlich machen. BJS informiert den Kunden vorab.
(5) Lieferantenleistung. Die Lieferung, Gewährleistung und Abrechnung der Waren erfolgt durch die jeweiligen Lieferanten. BJS koordiniert die Bestellung; für Lieferzeiten, Produktmängel oder Verfügbarkeiten haftet BJS nicht.
- 8 Erfolgsabhängige Vergütung bei Einmalinvestitionen (optional)
(1) Sofern im Angebot ausdrücklich vereinbart, kann BJS für einmalige Investitionen (z. B. Medizintechnik, IT-Hardware) eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten, z. B. als prozentualer Anteil an nachweisbaren Einsparungen gegenüber einem Referenzangebot.
(2) Referenz und Nachweis (Beispiel): Als Referenz gilt das beste schriftliche Vergleichsangebot der letzten 90 Tage oder ein anderer im Angebot definierter Referenzpreis. Die Berechnungsmethode wird im Angebot festgelegt. Ohne schriftliche Vereinbarung entsteht kein Anspruch auf eine Erfolgsvergütung.
- 9 Drittanbieter und Vermittlungsleistungen
(1) BJS kann Kontakte zu Drittanbietern (z. B. Steuerberater, Versicherungen, IT-Dienstleister, Lieferanten) herstellen oder Angebote einholen.
(2) Verträge über Leistungen von Drittanbietern kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. BJS übernimmt hierfür keine Haftung.
(3) Etwaige Provisionen oder wirtschaftliche Interessen (z. B. Rahmenvereinbarungen) werden dem Kunden transparent offengelegt, soweit einschlägig.
- 10 Haftung
(1) BJS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BJS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf die vom Kunden im jeweiligen Vertragsjahr an BJS gezahlte Vergütung begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder steuerliche/berufsrechtliche Nachteile ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Keine Haftung besteht für Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Kunde ohne erforderliche rechtliche, steuerliche oder berufsrechtliche Prüfung umsetzt.
- 11 Vertraulichkeit
BJS verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
- 12 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG.
(2) Sofern BJS im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet (Auftragsverarbeitung), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
- 13 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Von BJS erstellte Unterlagen, Vorlagen, Konzepte, Prozesse und sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung im eigenen Betrieb. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BJS.
- 14 Compliance und Berufsrecht
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Umsetzung empfohlener Maßnahmen berufsrechtlich zulässig ist (z. B. ärztliches Berufsrecht, Werbung, Kooperationen).
- 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit rechtlich zulässig – Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Anbieterkennzeichnung
LandDoc UG (haftungsbeschränkt) – „BJS Praxismanagement“
Inhaber/Geschäftsführer: Benjamin Schulz
Hochlandstraße 8, 12589 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister: HRB 276432 B
Telefon: 030 94514710
E-Mail: info@bjs-praxismanagement.de
